Reisepass abholen am Standort Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
  • Friedrichstr. 219 10969 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90269-2090
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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Bitte beim Pförtner melden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      08:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer internen Maßnahme bleibt die Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen am 06.11.2024 geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Schulungsmaßnahme bleibt die Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen am 08.11.2024 geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.02.2024 steht Ihnen für den Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen der Wartenummernautomat wieder zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht mehr zwingend erforderlich, um hier einen Antrag für die von Ihnen erbetene Dienstleistung zu stellen.

Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
U-Bahn
  • U6 Kochstr./Checkpoint Charlie

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend zu den aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten kann am Standort mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass abholen

Wenn Ihr neuer Reisepass nach circa 6-8 Wochen fertig ist, können Sie ihn abholen.

Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Bearbeitungsstatus online abfragen
    • Bitte halten Sie Ihre E-Mail-Adresse und die Seriennummer bereit, sofern Ihnen diese bei der Beantragung des Dokumentes mitgeteilt wurde.
    • Nach der Statusabfrage können Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn das beantragte Dokument zur Abholung bereit liegt.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihren Reisepass persönlich ab. Falls Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Vollmacht
    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und Ihren neuen Reisepass selbst abholen möchten, benötigen Sie dazu eine schriftliche Vollmacht von einem Ihrer gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel ein Elternteil).
  • Für die Online-Statusabfrage: Seriennummer
    Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
    (unter "Online-Abwicklung")
    Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten.
  • Falls vorhanden Ihr bisheriger Reisepass
    (auch wenn dieser bereits abgelaufen, aber noch nicht entwertet ist)
  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Behörde, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Eine Terminvereinbarung ist nur in manchen Bürgerämtern notwendig.

Chat

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