Hilfen zur Gesundheit am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

  • Bezirksamt Pankow
  • Amt für Soziales
  • Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 10405 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
  • Tel.: (030) 90295-5126
  • Fax: (030) 90295-6513
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Donnerstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr

  • Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die oben genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Unzureichende Krankenversicherung
    Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Hilfebedürftigkeit
    Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Nachweis, bei welcher Krankenkasse zuletzt Versicherungsschutz bestand
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Chat

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