Hilfen zur Gesundheit am Standort Amt für Soziales

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweise zu den Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten

Zu den angegebenen Sprechzeiten können Sie vorstellig werden:

  • bei akuter Mittellosigkeit,
  • bei akuter Wohnungs- oder Obdachlosigkeit,
  • für Kostenübernahmen für ordnungsrechtlich zugewiesene Unterkünfte,
  • bei Leistungseinschränkungen wegen Beitragsrückständen bei der Krankenkasse.
Unterlagen können Sie per Post, Fax oder E-Mail übersenden oder vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen. Möchten Sie aufgrund eines anderen Anliegens persönlich vorstellig werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wir bieten Termine innerhalb und außerhalb der Sprechzeiten an.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Sprechstunde Infotheke für dringende Vorsprachen
      09.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort sichert ein Wachschutz den Einlass und den reibungslosen Ablauf. Nach Einlass begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke (EG).

Für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bieten wir keine Sprechstunde an. Bei diesbezügliche Anliegen kontaktieren Sie uns bitte per Briefpost, Fax oder Email (bestattungen@bezirksamt-neukoelln.de).

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die oben genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Unzureichende Krankenversicherung
    Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Hilfebedürftigkeit
    Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Nachweis, bei welcher Krankenkasse zuletzt Versicherungsschutz bestand
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.