Hilfen zur Gesundheit am Standort Amt für Soziales Lichtenberg

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      9:00 bis 12:00 Uhr
      14:00 bis 18:00 Uhr (nur BAföG/AFBG)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
S-Bahn
  • S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
Tram
  • M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
U-Bahn
  • U 5 Friedrichsfelde

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die oben genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Unzureichende Krankenversicherung
    Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Hilfebedürftigkeit
    Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Nachweis, bei welcher Krankenkasse zuletzt Versicherungsschutz bestand
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

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