Hilfen zur Gesundheit am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen
  • Dienstag

      09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen
  • Donnerstag

      09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.

Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die oben genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Unzureichende Krankenversicherung
    Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Hilfebedürftigkeit
    Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Nachweis, bei welcher Krankenkasse zuletzt Versicherungsschutz bestand
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

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