Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt Karow / Buch

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Karow / Buch
- Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-8888
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S Buch
- S2
-
0.4km
S Buch
- Bus
-
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- S2
- 893
-
0.3km
S Buch
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
0.4km
Theodor-Brugsch-Str.
- 150
- 158
- N58
-
0.6km
S Buch/Röbellweg
- 259
-
0.6km
S Buch [Am Sandhaus]
- 150
- 259
- 353
- N58
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Ausbildungsförderung
Bescheide über die Ausbildungsförderung.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:
Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
beitragsservice@rbb-online.de
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.