Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt Pankow

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Pankow
- Breite Str. 24A - 26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2576
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
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08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
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Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- M1
- 155
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- M1
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.
Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?
In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.
Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:
- Sie kurzfristig verreisen müssen
Wichtig:
☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.
☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.
☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).
- Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Ausbildungsförderung
Bescheide über die Ausbildungsförderung.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:
Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
beitragsservice@rbb-online.de
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.