Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen am Standort Bürgeramt Pankow

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Das Bürgeramt Pankow bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:

  • Meldebescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Gewerbezentralregisterauskünfte
  • PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
  • Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
  • Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

☑ Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

☑ Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

☑ Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

☑ Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.

☑ Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Für die Finan­zie­rung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Das gilt vor allem für Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, sowie für Menschen mit bestimmten Behinderungen.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie ein Antrag auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“. Das können Sie nur schriftlich erledigen.
  2. Bitte füllen Sie das Antragsformular online aus und drucken Sie es anschließend aus. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular in allen Berliner Bürgerämtern.
  3. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.
  4. Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder geben Sie es vor Ort im Bürgeramt ab.
Hinweis: Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen (beglaubigte Kopie)
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (in Kopie)
    • zum Beispiel die Kopie Ihres BAföG-Bescheids
    • Bei Bezug von Sozialleistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
  • Bei Härtefällen: Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers
    Fügen Sie den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall bei.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Schicken Sie Ihren Antrag an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Service-Telefon: 01806 999 555 10
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

  • 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen
Alternativ können Sie die Dienstleistung in allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.