Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt Pankow

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.

Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.

Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?

In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.

Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:

  • Sie kurzfristig verreisen müssen
– und dafür dringend ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) für sich oder Ihre minderjährigen Kinder benötigen.

Wichtig:

☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.

☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.

☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).

  • Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
– und Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Das Formular zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
    Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Ausbildungsförderung
    Bescheide über die Ausbildungsförderung.
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
    Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice

Gebühren

Gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:

Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

  • 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Oder beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

beitragsservice@rbb-online.de

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.