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Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie!

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum Raum 39-40, Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

  • Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.

  • Am Standort Rathaus Tiergarten kann nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN bezahlt werden (keine Barzahlung) !

  • Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung des gewünschten Personaldokumentes -Personalausweis und/oder Reisepass- (idealerweise 15 Minuten vorher).
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.

BITTE BEACHTEN SIE: Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Das Formular zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
    Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Ausbildungsförderung
    Bescheide über die Ausbildungsförderung.
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
    Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice

Formulare

Gebühren

Gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:

Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

  • 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Oder beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

beitragsservice@rbb-online.de

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.