Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt Schöneweide
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:30 Uhr
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
-
S Schöneweide Bhf
-
Bus
-
S Schöneweide Bhf
- S46
- S9
- 160
- 165
- N60
- N65
-
S Schöneweide Bhf
-
Tram
-
S Schöneweide Bhf
- 21
- 27
- 37
- 60
- 63
- 67
- M17
-
S Schöneweide Bhf
-
Regionalbahn
-
S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
- FEX
-
S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- Es ist kein Fotoautomat vorhanden.
- Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Das Formular zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Ausbildungsförderung
Bescheide über die Ausbildungsförderung.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:
Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
beitragsservice@rbb-online.de
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.