Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen am Standort Bürgeramt Adlershof
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Adlershof
- Rudower Chaussee 6 , 12489 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-2845
- E-Mail: buergeramt1@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:30 Uhr
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Adlershof
- S46
- S8
- S9
- S41
- S42
- S85
-
S Adlershof
-
Bus
-
S Adlershof
- 162
- 163
- 164
- 260
- N60
- N68
- N64
- S46
- S9
- S9X
- S9A
-
S Adlershof
-
Tram
-
S Adlershof
- 60
- 61
- 63
- 67
- M17
-
S Adlershof
Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDas Bürgeramt (Adlershof / Rathaus Köpenick / Schöneweide) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin oder das Bürgertelefon 115 gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Das gilt vor allem für Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, sowie für Menschen mit bestimmten Behinderungen.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie ein Antrag auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“. Das können Sie nur schriftlich erledigen.
- Bitte füllen Sie das Antragsformular online aus und drucken Sie es anschließend aus. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular in allen Berliner Bürgerämtern.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.
- Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder geben Sie es vor Ort im Bürgeramt ab.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Für die Befreieung: Sie empfangen staatliche Sozialleistungen
- Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld/Teilhabegeld, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Sie sind taubblind oder empfangen Blindenhilfe
-
Für die Ermäßigung: Sie haben eine Behinderung, sind blind oder hörbeschädigt und Ihnen wurde das Merkzeichen-RF zuerkannt
Das Merkzeichen-RF steht auf Ihrem Schwerbehindertenausweis. - Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 18,36 Euro überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. -
Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen (beglaubigte Kopie)
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (in Kopie)
- zum Beispiel die Kopie Ihres BAföG-Bescheids
- Bei Bezug von Sozialleistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
-
Bei Härtefällen: Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers
Fügen Sie den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall bei.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Schicken Sie Ihren Antrag an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Service-Telefon: 01806 999 555 10
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen