Bestattungskosten beantragen am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
  • Dienstag

      08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
  • Donnerstag

      08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
  • Freitag

      Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Umzug der Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales

Die Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe zieht aus der Galerie Wedding um in die Räume 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 und freut sich, Sie dort ab dem 30.03.2023 begrüßen zu dürfen.
Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.

Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.

Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:

• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)

• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr

Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Bestattungskosten beantragen

Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.

Zu den erforderlichen Kosten gehören:
  • die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
  • Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
  • Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
  • Krematoriumsgebühren und Entgelte
  • die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
  • die Gebühren für die Leichenschau.
Es wird empfohlen, vor Auftragserteilung einer Bestattung Kontakt zum zuständigen Amt für Soziales aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Voraussetzungen

  • Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
  • Kostenpflicht der bestattungspflichtigen Personen
    Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
    • vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
    • der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
    • beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
    • Unterhaltsverpflichtete
    • bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
    Keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, wer ohne rechtliche Verpflichtung die Kosten einer Bestattung trägt.Dazu zählt unter anderem, wer aus einem Gefühl sittlicher Verpflichtung oder auf Wunsch der verstorbenen Person, aber ohne Rechtspflicht, die Bestattung veranlasst (beispielsweise Freunde, Nachbarn, ehemalige Betreuer, Nachlasspfleger).
  • Hilfebedürftigkeit der Bestattungspflichtigen
    Bestattungspflichtige können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
  • Unterlagen zum Verstorbenen
    • Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
    • Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
    • Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
    • gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
  • Unterlagen des Bestattungspflichtigen
    • gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise
    • Mietvertrag
    • Nachweis über die Kosten der Unterkunft
    • Nachweis über besondere Belastungen
    • Kontoauszüge aller Konten
    • gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist grundsätzlich:

  • für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
  • für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).

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