Bestattungskosten beantragen am Standort Amt für Soziales - Bestattungskosten
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Amt für Soziales - Bestattungskosten
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-4188
- E-Mail: post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00
-
Donnerstag
-
09:00-12:00
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
- die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
- die Gebühren für die Leichenschau.
Voraussetzungen
- Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
-
Kostenpflicht der bestattungspflichtigen Personen
Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
- vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
- beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
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Hilfebedürftigkeit der Bestattungspflichtigen
Bestattungspflichtige können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
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Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
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Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).