Bestattungskosten beantragen am Standort Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
- Frau Straßberg
- Tel.: 115
- Fax: (030) 9028-5002
- E-Mail: TeamVI.Sozialamt@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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Terminierte Einladungen / Telefonsprechstunde / notwendige Vorsprachen (Mittellosigkeit, Obdachlosigkeit) im Frontoffice ohne Termin in der 1. Etage, Bauteil C.
09:00 – 12:00 Uhr -
Dienstag
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Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
09:00 – 12:00 Uhr -
Mittwoch
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Nur nach Vereinbarung.
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Donnerstag
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Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
09:00 – 12:00 Uhr -
Freitag
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Nur nach Vereinbarung.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
- Tram
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- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
- die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
- die Gebühren für die Leichenschau.
Voraussetzungen
- Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
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Kostenpflicht der bestattungspflichtigen Personen
Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
- vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
- beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
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Hilfebedürftigkeit der Bestattungspflichtigen
Bestattungspflichtige können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
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Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
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Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).