Bestattungskosten beantragen am Standort Amt für Soziales Lichtenberg
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für Soziales Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-8335
- Fax: (030) 90296-8699
- E-Mail: info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9:00 bis 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
9:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr (nur BAföG/AFBG)
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
- S-Bahn
-
- S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
- Tram
-
- M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
- U-Bahn
-
- U 5 Friedrichsfelde
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
- die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
- die Gebühren für die Leichenschau.
Voraussetzungen
- Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
-
Kostenpflicht der bestattungspflichtigen Personen
Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
- vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
- beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
-
Hilfebedürftigkeit der Bestattungspflichtigen
Bestattungspflichtige können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
-
Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
-
Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).