Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch den Anlieger
Anlieger haben die Möglichkeit, die Herstellung oder Änderung von Gehwegüberfahrten durch eine anerkannte Fachfirma selbst ausführen lässt. Die Stellungnahmen aller Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen sind selbst einzuholen und mit seinem Antrag vorzulegen. Die dafür erforderliche Zustimmung ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig zu beantragen. Diese legt die Ausführung und Bauweise, in der die Gehwegüberfahrt herzustellen ist, fest. Als Fachfirmen werden nur Straßenbauunternehmen anerkannt, die in dieser Kategorie im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind oder gleichwertige Nachweise erbringen können.
Voraussetzungen
- Antragsteller muss Eigentümer sein (Nachweis - Grundbuchauszug oder Notarvertrag erforderlich)
- Die beauftragte Firma muss im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) aufgeführt sein
Erforderliche Unterlagen
- Antrag des Anliegers mit Planskizze und Ausführungsplan
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Stellungnahmen aller Leitungsverwaltungen
Leitungsanfragen über Infrastruktur eStrasse GmbH
Gebühren
100,00 bis 800,00 Euro Verwaltungsgebühr je nach Aufwand.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigen Bezirk in dem Straßen- und Grünflächenamt -Fachbereich Straßen oder Tiefbau - beantragt werden.