Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit am Standort Amt für Soziales - Soziale Wohnhilfe (Sozialdienst)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderung der Öffnungszeiten und der Antragsannahme für Geflüchtete aus der Ukraine in der zentralen Publikumssteuerung des Sozialamtes Mitte
Der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, Carsten Spallek, informiert:
Ab 01.08.2022 können Neuanträge für Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr in der Kantine, sondern nur noch im Walter-Rathenau-Saal des Rathauses Wedding in der Müllerstr. 146 persönlich gestellt werden. Mittwochs und freitags findet keine Antragsannahme statt.
Die Sprechzeiten der zentralen Publikumssteuerung im Walther-Rathenau-Saal des Rathauses Wedding in der Müllerstr. 146 ändern sich ab 08.08.2022 wie folgt:
• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
• Mittwoch keine Sprechstunde
Bereits für Mittwoch vergebene Termine können noch wahrgenommen werden!
• Freitag nur Sprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene Personen und für Geflüchtete aus der Ukraine ohne Antragsannahme von 8:30 bis 11:30 Uhr
(Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)
Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail (sozialamt@ba-mitte.berlin.de) oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Sozialamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit
Sie können Hilfe bekommen,
- wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
- wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.
- Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
- Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
- Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).
Voraussetzungen
-
Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen
-
Ausweis-Dokument
zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
-
Nachweis über den letzten Wohnsitz
zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung
-
Nachweis über vorhandenes Einkommen
zum Beispiel
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
-
Nachweise über vorhandenes Vermögen
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
-
Nachweise über vorhandene Schulden
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Mahnungen
- Ratenzahlungs-Vereinbarungen
-
Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
zum Beispiel:
- Schreiben über die Änderung der Miete
- Mietkonto-Auszug
- Mahnungen
- Kündigungsschreiben
- Mitteilung über die Räumungsklage
- Mitteilung über die Zwangsräumung
- Mahnungen des Energie-Versorgers
- Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
- Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin)
- Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)
- Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").
Personen ohne Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Soziale Wohnhilfe (Sozialdienst)
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.3km
U Seestr.
- U6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- Bus
-
-
0km
Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N20
- N6
- N9
-
0.3km
U Seestr.
- 120
- N20
- N6
- 106
- N26
-
0.5km
Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0.5km
Maxstr.
- 247
- 327
- N9
-
0km
Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.