Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit am Standort Amt für Soziales - Fachstelle Soziale Wohnhilfe

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs im Amt für Soziales bitten wir, Ihre Anliegen vorrangig per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an uns zu richten. Falls dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung bzw. dem zuständigen Sozialdienst. Sollten Sie nicht zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sein, kommen Sie bitte allein zu dem vereinbarten Termin.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.

Der Einlass in das Haus erfolgt nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung).

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      8:30 - 12:00 Uhr
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      8:30 - 12:00 Uhr
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung bzw. zuständige Sozialdienst über Ihr Eintreffen informiert.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit

Sie können Hilfe bekommen,

  • wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
  • wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.

So können wir Ihnen helfen:

  • Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
  • Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
  • Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).

Voraussetzungen

  • Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
    Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Ausweis-Dokument
    zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
    zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung
  • Nachweis über vorhandenes Einkommen
    zum Beispiel
    • Lohn-Abrechnungen
    • Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
    zum Beispiel:
    • Konto-Auszüge
    • Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
    • Bausparverträge
    • Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
  • Nachweise über vorhandene Schulden
    zum Beispiel:
    • Konto-Auszüge
    • Mahnungen
    • Ratenzahlungs-Vereinbarungen
  • Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
    zum Beispiel:
    • Schreiben über die Änderung der Miete
    • Mietkonto-Auszug
    • Mahnungen
    • Kündigungsschreiben
    • Mitteilung über die Räumungsklage
    • Mitteilung über die Zwangsräumung
    • Mahnungen des Energie-Versorgers
    • Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
  • Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").

Personen ohne Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.

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