Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Leistungszentrum

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Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

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  • Donnerstag

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Besuchereingang:
Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen

Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:

  • Soziale Teilhabe:
~ Assistenz (z. B. Einzelfallhilfe)
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte


  • Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Arbeitsbereich in einer "Werkstatt für behinderte Menschen"
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit

  • Medizinische Rehabilitation:
~ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Krankenkasse, Rententräger) gewährt

  • Teilhabe an Bildung:
~ Leistungen zur Teilhabe an Bildung, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Schule, Hochschule, Förderschule, Agentur für Arbeit) gewährt

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheide vorrangiger Leistungsträger
    (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
  • gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
  • Einkommensnachweise
    falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk

  • Für Erwachsene
Jugendamt in Ihrem Wohnbezirk
  • Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
  • Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).

Chat

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