Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Amt für Soziales - Eingliederungshilfe (Fallmanagement)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Amt für Soziales Neukölln ist aufgrund des pandemiebedingten Infektionsgeschehens bis auf weiteres für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.
Kontaktieren Sie uns bei dringenden Anliegen vorrangig per E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Achtung:
Alle nachstehenden Informationen (soweit sie die Dienstleistung nicht selbst beschreiben) haben bis auf weiteres keine Gültigkeit!
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ sozialpädagogische Reisen
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
-
Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
- gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
-
Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Amt für Soziales - Eingliederungshilfe (Fallmanagement)
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Neukölln
- U7
-
0.6km
U Karl-Marx-Str.
- U7
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0.7km
U Boddinstr.
- U8
-
0.1km
U Rathaus Neukölln
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Neukölln
- 166
- M43
- N7
-
0.2km
Alfred-Scholz-Platz
- 166
- M43
- N7
-
0.3km
Fuldastr.
- M41
-
0.1km
U Rathaus Neukölln