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Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Amt für Soziales - Eingliederungshilfe / Fallmanagement
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihr Fallmanagement telefonisch zur Verfügung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
-
Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
- gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
-
Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Eingliederungshilfe / Fallmanagement
Tel.:
(030) 9018 -42360 -42361
Fax:
(030) 9018 488 -42360 -42361
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.3km
U Seestr.
- U6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- Bus
-
-
0km
Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N20
- N6
- N9
-
0.4km
U Seestr.
- 120
- N20
- N6
- 106
- N26
-
0.4km
Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0.5km
Maxstr.
- 247
- 327
- N9
-
0km
Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.