Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragen am Standort Amt für Soziales - Eingliederungshilfe / Fallmanagement

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihr Fallmanagement telefonisch zur Verfügung.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragen

Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) können umfassen:

  • Soziale Teilhabe: Assistenz (z. B. Einzelfallhilfe), persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen), Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen, Beschäftigungstagesstätten, psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeitsbereich in einer "Werkstatt für behinderte Menschen", Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen, Budget für Ausbildung oder Arbeit
  • Medizinische Rehabilitation: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Krankenkasse, Rententräger) gewährt.
  • Teilhabe an Bildung: Leistungen zur Teilhabe an Bildung, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Schule, Hochschule, Förderschule, Agentur für Arbeit) gewährt.
Verfahrensablauf
1. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit dem für Sie zuständigen Teilhabefachdienst im Amt für Soziales auf und lassen Sie sich zur Teilhabeplanung beraten.

2. Beantragen Sie Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe). Das können Sie online erledigen oder Sie reichen den Antrag schriftlich per Post ein.

3. Falls Sie den Antrag online stellen wollen, starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch.

4. Der Teilhabefachdienst prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unterlagen fehlen, und um Ihren individuellen und bedarfsgerechten Teilhabebedarf zu ermittelten.

5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Teilhabefachdienst.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder schriftlich per Post einreichen. Sollten Ihnen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise derzeit nicht vorliegen, können Sie diese auch nachreichen.

    • Bei Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Gültige Personaldokumente
    zum Beispiel Personalausweis, Unionsbürgerkarte (eID-Karte), elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass mit Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
  • Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheide vorrangiger Leistungsträger
    beispielsweise von der Agentur für Arbeit, vom Integrationsamt, Rententräger oder der Krankenkassen
  • Bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
    Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise
    Einkommens-Steuerbescheid oder Rentenanpassungs-Mitteilung des Vorvorjahres (falls vorhanden)
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riester-Renten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz usw.
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk

Landesamt für Gesundheit und Soziales

  • Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) außerhalb der Stadt Berlin weiter beziehen.
  • Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).

Chat

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