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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen am Standort Leistungszentrum
велика карта Контакт
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)
- Leistungszentrum
- Darwinstraße 14-18 , 10589 Berlin
- Тел.: (030) 90225-0
- Факс: (030) 9028-3099
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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Вівторок
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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середа
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08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Четвер
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
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п'ятниця
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Kunden ohne Termin mit einem dringenden, unaufschiebbaren Anliegen können im LAF Leistungszentrum Darwinstraße zu folgenden Zeiten vorsprechen:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Goslarer Platz
- M27
-
Goslarer Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Besuchereingang:Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Передумови
-
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
(siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)
Необхідні документи
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlage - Personal- und Aufenthaltsdokumente
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Формуляри
збори
keine
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.