Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen at the location Leistungszentrum

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Contact

  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)
  • Leistungszentrum
  • Darwinstraße 14-18 ,  10589 Berlin
  • Tel.: (030) 90225-0
  • Fax: (030) 9028-3099
  • Home page

Opening hours

  • Monday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Kunden ohne Termin mit einem dringenden, unaufschiebbaren Anliegen können im LAF Leistungszentrum Darwinstraße zu folgenden Zeiten vorsprechen:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!

Information for customers with an appointment

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.

Public transportation

Information on the address of this location

Besuchereingang:
Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Prerequisites

  • Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
    (siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

keine

Notes on responsibility

Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.