Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Standort Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG

Öffnungszeiten
(Anmeldung bis 11:30 Uhr erforderlich)
(Anmeldung bis 11:30 Uhr erforderlich)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
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- Einschränkung des Publikumsverkehrs im Amt für Soziales Mitte bis auf Weiteres
- Eine Sprechstunde ist von Montag bis Freitag täglich in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr eingerichtet für:
. . • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft
Die Sprechstunde findet in den Räumen der Bezirksgalerie im Erdgeschoss des Rathauses Wedding in der Müllerstr. 146 statt (Eingang von außen).
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Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Voraussetzungen
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Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
(siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)
Erforderliche Unterlagen
- Personal- und Aufenthaltsdokumente
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG
Nahverkehr
- U-Bahn
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-
0.3km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.4km
U Seestr.
- U6
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0.3km
U Leopoldplatz
- Bus
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0km
Berlin, Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N9
- N20
- N6
-
0.4km
U Seestr.
- 106
- N26
- 120
- N20
- N6
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0.4km
Berlin, Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
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0km
Berlin, Rathaus Wedding
- Tram
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U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.