Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Standort Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Umzug der Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales
Die Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe zieht aus der Galerie Wedding um in die Räume 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 und freut sich, Sie dort ab dem 30.03.2023 begrüßen zu dürfen.
Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.
Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.
Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:
• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Voraussetzungen
-
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
(siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlage
- Personal- und Aufenthaltsdokumente
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.3km
U Seestr.
- U6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- Bus
-
-
0km
Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N20
- N6
- N9
-
0.3km
U Seestr.
- 120
- N20
- N6
- 106
- N26
-
0.5km
Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0.5km
Maxstr.
- 247
- 327
- N9
-
0km
Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.