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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Standort Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG

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Öffnungszeiten

Montag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Mittwoch
Nur für Flüchtlinge aus der Ukraine von 08:30 bis 11:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Freitag
Nur Sprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene Personen sowie Anträge für Flüchtlinge aus der Ukraine von 08:30 bis 11:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Umzug der Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales

Die Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe zieht aus der Galerie Wedding um in die Räume 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 und freut sich, Sie dort ab dem 30.03.2023 begrüßen zu dürfen.
Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.

Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.

Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:

• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)

• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr

Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.