Öffnungszeiten
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen
- häusliche Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegeld
teilstationäre Hilfe
stationäre Hilfen
- Kurzzeitpflege
- im Hospiz
- Heimpflege
Voraussetzungen
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Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft.
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keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen
beispielsweise Pflegeversicherung
Erforderliche Unterlagen
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gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
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gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis
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Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
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soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis
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Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
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Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
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Kontoauszüge
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Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
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gegebenenfalls Heimvertrag
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Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Das Bezirksamt Lichtenberg betreut alle Menschen, die bisher in Berlin gelebt haben und in Einrichtungen der Hilfe zur Pflege außerhalb der Stadt Berlin betreut werden.