Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Wohnungsamt

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Wohnungsamt
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106, 13059 Berlin
- Tel.: (030)
- Fax: (030) 90296-4609
- E-Mail: post.wohnungsamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
-
Donnerstag
-
09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
- S75
-
0.9km
S Wartenberg
- S75
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
- Bus
-
-
0.1km
Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
-
0.1km
S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- N56
- X54
- 893
- RB24
-
0.4km
Neubrandenburger Str.
- 256
- N56
-
0.1km
Grevesmühlener Str.
- Tram
-
-
0.1km
S Hohenschönhausen Bhf
- M17
- M4
-
0.4km
Prendener Str.
- M17
- M4
-
0.8km
Berlin, Prerower Platz
- M17
- M4
- M5
-
0.1km
S Hohenschönhausen Bhf
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
- RB12
- RB32
- RB54
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Anträge sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Bitte verzichten Sie derzeit auf ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt zur Abgabe von Anträgen/Unterlagen. Gerne nutzen Sie auch den Briefkasten am Dienstgebäude.Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.
Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. -
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.