Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Wohnungsamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
  • Donnerstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.

Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.

Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge
  • Klassen- und Kitafahrten
  • gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur und Freizeit
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Voraussetzungen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
  • Gleichzeitig Bezug von Leistungen
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
  • Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
  • Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
    • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
    • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
    • Merkblatt für Empfänger von Wohngeld

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen

  • Amt für Bürgerdienste
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag

  • Jobcenter
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen

  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.

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