Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 13 , 12681 Berlin
-
PostanschriftWohnungsamt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6224
- Fax: (030) 90293-6205
- E-Mail: wohngeld@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
-
S Mehrower Allee
-
Tram
-
Max-Herrmann-Str.
- 16
- M8
-
Bürgerpark Marzahn
- 16
- M8
-
Max-Herrmann-Str.
-
Regionalbahn
-
S Ahrensfelde Bhf
- RB25
-
S Ahrensfelde Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 15.11.2021)Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt vorerst bis auf weiteres folgendes:
Wohngeld / BuT
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.
Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe WBS sind für Sie wie folgt telefonisch unter der Rufnummer (030) 90293-6231 erreichbar:
Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein.
Zweckentfremdung
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. -
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.