Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales - Bildungs- und Teilhabepaket

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zentrale Publikumssteuerung des Amtes für Soziales Mitte
Seit dem 24.11.2022 finden die allgemeinen Sprechstunden des Amtes für Soziales grundsätzlich in der Galerie im Rathaus Wedding in der Müllerstr. 146 statt.
Öffnungszeiten:
• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8:30 – 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
• Mittwoch keine Sprechstunde
• Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr Notdienst der Fachstelle Soziale Wohnhilfe (nur für akut obdachlose und/oder mittellose Menschen)
Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.
Für den Zutritt zum Bürodienstgebäude gelten auch weiterhin für alle Besucherinnen und Besucher die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Bitte denken Sie zum Schutz anderer und sich selbst an das Tragen einer Maske.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Informationen zum Umfang der Leistungen, erforderlichen Voraussetzungen zur Beantragung sowie den Antragsstellen entnehmen Sie bitte der Homepage.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
-
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Bildungs- und Teilhabepaket
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.3km
U Seestr.
- U6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- Bus
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0km
Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N20
- N6
- N9
-
0.3km
U Seestr.
- 120
- N20
- N6
- 106
- N26
-
0.5km
Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0.5km
Maxstr.
- 247
- 327
- N9
-
0km
Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.