324466
99107032017000
326650

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales - Bildungs- und Teilhabepaket

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Öffnungszeiten

Montag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Mittwoch
Sprechstunde nur für Flüchtlinge aus der Ukraine von 08:30 bis 11:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Freitag
Nur Sprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene Personen sowie Anträge für Flüchtlinge aus der Ukraine von 08:30 bis 11:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Zentrale Publikumssteuerung des Amtes für Soziales Mitte

Seit dem 24.11.2022 finden die allgemeinen Sprechstunden des Amtes für Soziales grundsätzlich in der Galerie im Rathaus Wedding in der Müllerstr. 146 statt.

Öffnungszeiten:

• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8:30 – 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)

• Mittwoch keine Sprechstunde

• Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr Notdienst der Fachstelle Soziale Wohnhilfe (nur für akut obdachlose und/oder mittellose Menschen)

Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Für den Zutritt zum Bürodienstgebäude gelten auch weiterhin für alle Besucherinnen und Besucher die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Bitte denken Sie zum Schutz anderer und sich selbst an das Tragen einer Maske.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Informationen zum Umfang der Leistungen, erforderlichen Voraussetzungen zur Beantragung sowie den Antragsstellen entnehmen Sie bitte der Homepage.

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:

  • Tagesausflüge
  • Klassen- und Kitafahrten
  • gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur und Freizeit
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Voraussetzungen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
  • Gleichzeitig Bezug von Leistungen
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
  • Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
  • Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
    • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
    • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
    • Merkblatt für Empfänger von Wohngeld

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen

  • Amt für Bürgerdienste
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag

  • Jobcenter
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen

  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.