Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Mittwoch

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Donnerstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Ausschließlich Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag müssen einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Alle anderen Leistungsempfänger/innen brauchen keinen Antrag stellen. Es reicht, wenn Sie Ihre Nachweise und Belege bei Ihrer Leistungsstelle einreichen.

Verfahrensablauf

Für Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
1. Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.

2. Laden Sie Ihre Nachweise und Belege online hoch oder reichen Sie sie per Post ein.

3. Sie erhalten das Geld von Ihrer Leistungsstelle direkt auf Ihr Konto. Sie erhalten den "berlinpass-BuT" per Post.

4. Um die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Kita, Schule und Kindertagespflege oder die zahlreichen Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit in Anspruch zu nehmen, legen Sie den berlinpass-BuT vor.
  • Sie können den berlinpass-BuT auch ohne Passbild zusammen mit einem Ausweisdokument (z. B. Schülerausweis) vorzeigen.

Für andere Leistungsempfänger/innen (z. B. Bürgergeld)
1. Lassen Sie sich für Ihr Kind einen "berlinpass-BuT" ausstellen.
Der berlinpass-BuT dient als Nachweis z.B. gegenüber der Schule oder Kita dafür, dass Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat.
  • Um den berlinpass-BuT zu bekommen, reichen Sie bitte die Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag oder Schulbescheinigung/Schülerausweis sowie ein Passfoto (optional) im Format 3,5 cm X 4,5 cm bei Ihrer Leistungsstelle ein.
  • Die Leistungsstelle stellt Ihnen den berlinpass-BuT aus und schickt Ihnen diesen per Post zu.
2. Reichen Sie die Nachweise und Belege per Post oder vor Ort bei Ihrer Leistungsstelle (z. B. beim Jobcenter) ein. Sie brauchen keinen Antrag stellen.

3. Sie erhalten das Geld von Ihrer Leistungsstelle direkt auf Ihr Konto.

4. Um die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepak in der Kita, Schule und Kindertagespflege oder die zahlreichen Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit in Anspruch zu nehmen, legen Sie den berlinpass-BuT vor.
  • Sie können den berlinpass-BuT auch ohne Passbild zusammen mit einem Ausweisdokument (z. B. Schülerausweis) vorzeigen.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepak umfassen:
  • Mittagessen in Schule und Kita: vollständige Kostenübernahme
  • persönlicher Schulbedarf: 174 Euro; mit regelmäßiger Anpassung
  • Weg zur Schule und zum Freizeitort: vollständige Kostenübernahme für Fahrkosten, die nicht bereits durch das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB der BVG gedeckt sind
  • Sportverein, Musikschule oder kulturelle Aktivitäten: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für: Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit), Musikunterricht, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung sowie die Teilnahme an Freizeitfahrten. Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch einmalige Veranstaltungen, der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice, Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.), Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe, Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr. Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.
  • Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten: Dafür erhalten Sie bis zu 15 Euro monatlich. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.
  • Ausflüge und Fahrten der Schule oder der Kita: vollständige Kostenübernahme
  • Förderungen außerhalb der Schule, wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung benötigen: vollständige Kostenübernahme
  • zahlreiche Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit. Dabei handelt es sich z. B. um ermäßigten oder kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum, in den Tierpark oder Zoo sowie für bestimmte Veranstaltungen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    • Ausnahme: Bei Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche nur bis zum 18. Geburtstag berechtigt.
    • Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt keine Altersbeschränkung.
    • Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
  • Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Bürgergeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen
  • Sie haben einen berlinpass-BuT mit oder ohne Passbild
    Der berlinpass-BuT dient als Nachweis gegenüber der Schule oder Kita dafür, dass Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hat. Sie bekommen den berlinpass-BuT bei Ihrer Leistungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (nur notwendig für Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag)
    Online möglich oder Sie reichen die (Papier-) Formulare schriftlich per Post ein
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung: Bitte füllen Sie die Formulare aus und reichen Sie diese zusammen mit den Nachweisen per Post bei Ihrer Leistungsstelle ein.
  • gültiger Identitätsnachweis
    z.B. Personalausweis, (Reise) Pass, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
    z.B. Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Nachweise / Bescheinigungen / Belege
    Je nachdem, um welche Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket es sich handelt, sind unterschiedliche Nachweise, Bescheinigungen oder Belege notwendig.
    • Schülerausweis des Kindes,
    • Schulbescheinigung,
    • Aufnahmeschreiben der Schule,
    • Zuweisung des Schulamtes,
    • ausgefüllter Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung,
    • ausgefüllter und von der Kita/Kindertagespflege bzw. Schule bestätigter Nachweis über Ausflüge oder Kita- bzw. Klassenfahrten,
    • Mitgliedsvertrag z.B. beim Sport- oder Musikverein oder im Fitnessstudio,
    • Belege über Freizeitfahrten, Unterrricht, Kurse, Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände,
    • Fahrausweise, Berlin-Ticket-S

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales: Empfänger/innen von Sozialhilfe
  • Bürgeramt oder Wohnungsamt: Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag
  • Jobcenter: Empfänger/innen von Bürgergeld
  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten: Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.

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