Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

  • Bezirksamt Pankow
  • Amt für Soziales
  • Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 10405 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Eingliederungshilfe - Teilhabeplanung
  • Tel.: (030) 90295-5771
  • Fax: (030) 90295-5377
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Donnerstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr

  • Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge
  • Klassen- und Kitafahrten
  • gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur und Freizeit
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Voraussetzungen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
  • Gleichzeitig Bezug von Leistungen
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
  • Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
  • Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
    • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
    • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
    • Merkblatt für Empfänger von Wohngeld

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen

  • Amt für Bürgerdienste
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag

  • Jobcenter
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen

  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.

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