Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach Vereinbarung
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr
      09:00-12:00 Uhr (Betreuungsbehörde)
      Nur nach Vereinbarung (Ausbildungsförderung und Seniorenservice)
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      09:00-11:00 Uhr
      Nur nach Vereinbarung (Ausbildungsförderung und Seniorenservice)
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung

Nahverkehr

Sbahn
  • Prenzlauer Allee: S8, S41, S42, S85

Nahverkehr

S-Bahn
Bus
Tram

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge
  • Klassen- und Kitafahrten
  • gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur und Freizeit
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Voraussetzungen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
  • Gleichzeitig Bezug von Leistungen
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
  • Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
  • Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
    • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
    • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
    • Merkblatt für Empfänger von Wohngeld

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen

  • Amt für Bürgerdienste
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag

  • Jobcenter
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen

  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.

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