Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Amt für Soziales
- Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin
- Eingliederungshilfe - Teilhabeplanung
- Tel.: (030) 90295-5771
- Fax: (030) 90295-5377
Ansprechpartner
Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.
Öffnungszeiten
-
-
Nur nach Vereinbarung
-
Dienstag
-
09:00-11:00 Uhr
09:00-12:00 Uhr (Betreuungsbehörde)
Nur nach Vereinbarung (Ausbildungsförderung und Seniorenservice) -
Mittwoch
-
Nur nach Vereinbarung
-
Donnerstag
-
09:00-11:00 Uhr
Nur nach Vereinbarung (Ausbildungsförderung und Seniorenservice) -
Freitag
-
Nur nach Vereinbarung
Nahverkehr
- Sbahn
-
- Prenzlauer Allee: S8, S41, S42, S85
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S2
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- S2
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- M2
- 156
-
0.6km
Rietzestr.
- 156
- 158
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- 158
-
0.9km
Erich-Weinert-Str.
- 156
- M2
-
0.9km
Schieritzstr.
- 156
- 158
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Tram
-
-
0.2km
Fröbelstr.
- M2
-
0.2km
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- M10
- M2
-
0.4km
Winsstr.
- M10
-
0.5km
Husemannstr.
- M10
-
0.6km
Berlin, Greifswalder Str./Danziger Str.
- M4
- M10
-
0.2km
Fröbelstr.
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. -
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.