Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales - Materielle Hilfen im Sozialamt

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Amt für Soziales - Materielle Hilfen im Sozialamt
- Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
- Tel.: (030) 9029-14321
- Fax: (030) 9029-14339
- E-Mail: soz-materiellehilfe@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt
Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100
Öffnungszeiten
-
-
9:00 - 12.00 Uhr
-
Donnerstag
-
9:00 - 12.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der Infektionsschutzverordnung im Umgang mit dem Corona-Virus wird um Terminvereinbarung gebeten. Terminvereinbarung telefonisch im Sachgebiet. Zutritt zum Dienstgebäude der 3G-Regel.
Nahverkehr
- Bus
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- Richard-Wagner-Platz (Berlin) (U): M45, X9 Warburgzeile (Berlin): M45
- Ubahn
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- U Richard-Wagner-Platz: U7
- U-Bahn
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0.1km
U Richard-Wagner-Platz
- U7
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0.1km
U Richard-Wagner-Platz
- Bus
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0.1km
U Richard-Wagner-Platz
- M45
- N7
-
0.3km
Warburgzeile
- M45
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0.3km
Eosanderstr.
- M45
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0.1km
U Richard-Wagner-Platz
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. -
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.