Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Amt für Soziales - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin
- Tel.: (030) 90297-6153
- Fax: (030) 90297-666147
- E-Mail: sozialamt.poststelle@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
nach Vereinbarung
-
Dienstag
-
nach Vereinbarung
-
Mittwoch
-
nach Vereinbarung
-
Donnerstag
-
nach Vereinbarung
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Freitag
-
nach Vereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Adlershof
- S45
- S46
- S8
- S85
- S9
-
0.6km
S Adlershof
- Bus
-
-
0.3km
Walther-Nernst-Str.
- 162
- 163
- 164
- M17
- N60
-
0.4km
S Adlershof/Franz-Ehrlich-Str.
- 163
- N64
-
0.5km
S Adlershof
- 162
- 163
- 164
- 260
- N60
- M17
- N64
- N68
- S46
- S8
- S9
- S9A
- S9X
-
0.3km
Walther-Nernst-Str.
- Tram
-
-
0.3km
Walther-Nernst-Str.
- 61
- 63
-
0.5km
Karl-Ziegler-Str.
- 61
- 63
-
0.5km
Magnusstr.
- 61
- 63
-
0.3km
Walther-Nernst-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
-
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. -
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
-
Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.