Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE am Standort Bürgeramt Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Zehlendorf
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6336
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
-
7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.
Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
-
- S Zehlendorf: S1
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.
Das Bürgeramt Zehlendorf bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE
Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE (Kraftomnibusse).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse D
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse D
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. -
Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. -
Angabe der Fahrschule
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen. -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. -
augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse D und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 50,41 Euro: Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis inkl. Direktversand
- 35,00 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Aktuelle Bearbeitungsstände (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf D-Klassen sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.