Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
- Müllerstr. 146 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 9018 -43690 -43691 -43694 -43695
- Fax: (030) 9018 488 -43690 -43691 -43694 -43695
- E-Mail: sozialamt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
-
Dienstag
-
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
-
Donnerstag
-
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
-
Freitag
-
Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Umzug der Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales
Die Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe zieht aus der Galerie Wedding um in die Räume 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 und freut sich, Sie dort ab dem 30.03.2023 begrüßen zu dürfen.
Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.
Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.
Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:
• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.
Die Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe zieht aus der Galerie Wedding um in die Räume 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 und freut sich, Sie dort ab dem 30.03.2023 begrüßen zu dürfen.
Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.
Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.
Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:
• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Leopoldplatz
- U9
- U6
-
U Seestr.
- U6
-
U Leopoldplatz
-
Bus
-
Rathaus Wedding
- 120
- N6
- N20
-
U Leopoldplatz
- 142
- 221
- N9
- 120
- 147
- 247
- 327
- N6
- N20
-
U Seestr.
- 120
- N6
- N20
- 106
- N26
-
Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
Maxstr.
- 247
- 327
- N9
-
Rathaus Wedding
-
Tram
-
U Seestr.
- 50
- M13
-
U Seestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
-
Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
- unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
-
Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. -
Wohnsitz in Berlin
- einwohneramtliche Meldung oder
- bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(unter "Formulare") -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
- Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Anlage 1 über Unterhalt
- Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Anlage 3 über Grundvermögen
- Anlage 6 über Mietschulden
- Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
- Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.