Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Standort Amt für Soziales - Hilfe zum Lebensunterhalt
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Amt für Soziales - Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hans-Schmidt-Str. 18 , 12489 Berlin
- Tel.: (030) 90297-6153
- Fax: (030) 90297-666147
- E-Mail: Sozialamt.poststelle@ba-tk.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
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8:30 - 12:00 Uhr
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Dienstag
-
nach Vereinbarung
-
Mittwoch
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nach Vereinbarung
-
Donnerstag
-
nach Vereinbarung
-
Freitag
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8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Adlershof
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
-
S Adlershof
-
Bus
-
Walther-Nernst-Str.
- 162
- 163
- 164
- N60
-
S Adlershof/Franz-Ehrlich-Str.
- 163
- N68
- N64
-
S Adlershof
- 162
- 163
- 164
- 260
- N60
- N68
- N64
-
Walther-Nernst-Str.
-
Tram
-
Walther-Nernst-Str.
- 61
- 63
- M17
-
Karl-Ziegler-Str.
- 61
- 63
- M17
-
Magnusstr.
- 61
- 63
- M17
-
Walther-Nernst-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
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Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
- unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
-
Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. -
Wohnsitz in Berlin
- einwohneramtliche Meldung oder
- bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(unter "Formulare") -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
- Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Anlage 1 über Unterhalt
- Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Anlage 3 über Grundvermögen
- Anlage 6 über Mietschulden
- Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
- Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.