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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung beantragen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Am Donnerstag, den 06.April 2023 ist das Bürgeramt nur von 07:30 - 15:30 Uhr geöffnet.

Wegen der Bauarbeiten und der damit einhergehenden Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung kann derzeit kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt 3 gewährleistet werden. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen!

Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung beantragen

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen (P-Schein).

Voraussetzungen

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer.
    Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
    Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird die Aufforderung zur Abholung des P-Scheins übersandt.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Vorlage des P-Scheins
  • Vorlage des Führerscheins
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Funktions- und Leistungstest
    Nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird.

Gebühren

  • 38,00 Euro: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 13,00 Euro: Führungszeugnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.