Bebauungsplan und Fluchtlinien - Auskunft am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sanierung der Aufzüge

Bitte beachten: Ab dem 21.10.24 bis voraussichtlich zum 31.12.24 werden die Aufzüge im Bauteil E saniert. Aufgrund der Bauarbeiten kommt es tageweise zu einem eingeschränkten Dienstbetrieb. Erkundigen Sie sich daher bitte immer im Vorfeld telefonisch, ob Sie die jeweilige Ansprechpartnerin oder den jeweiligen Ansprechpartner vor Ort antreffen. Sie können den Fachbereich Vermessung und Kataster in dem Zeitraum nur über das Treppenhaus erreichen. Auf den einzelnen Etagen befinden sich Sitzmöglichkeiten als Ausruhmöglichkeit.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bebauungsplan und Fluchtlinien - Auskunft

Festgesetzte Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Sie enthalten beispielsweise Festsetzungen
  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Grünflächen und Verkehrsflächen.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Festgesetzte Bebauungspläne können online eingesehen und heruntergeladen werden.

Im Verfahren befindliche Bebauungspläne
Auskünfte zu noch nicht festgesetzten Bebauungsplänen erhalten Sie beim zuständigen Stadtplanungsamt.

Gebiete ohne festgesetzten Bebauungsplan
Liegt kein festgesetzter Bebauungsplan vor, ist für Gebiete des ehemaligen Berlin (West) der Baunutzungsplan in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und den f.f. oder A.C.O. - Fluchtlinien zu beachten. Im ehemaligen Gebiet Berlin (Ost) wurden Fluchtlinien nicht übergeleitet und sind insofern obsolet.

Fluchtlinien
Fluchtlinien stellen ein historisches Werkzeug der Bauleitplanung im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dar. Sie legen rechtsverbindlich die Abgrenzung der Straßen und Plätze zu sonstigen Flächen fest.

  • Bei A.C.O.-Linien handelt es sich um durch Allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs festgelegte Baufluchtlinien (A.C.O. = "Allerhöchste Cabinets Ordre").
  • f.f.-Fluchtlinien sind Fluchtlinien, die in einem vollständigen Verfahren zur förmlichen Feststellung (f.f.) nach dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875 festgelegt wurden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

  • keine: für die Online-Auskunft
  • 32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde für schriftliche Auskünfte aus Fluchtlinienplänen

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen bei schriftlichen Auskünften aus den Fluchtlinienplänen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Beim zuständigen Vermessungsamt können sie festgesetzte Bebauungspläne einsehen.
  • Beim zuständigen Stadtplanungsamt können sie Auskünfte zu festgesetzten und im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen sowie zur Bebaubarkeit von Grundstücken erhalten.