Bebauungsplan und Fluchtlinienplan einsehen am Standort Vermessung und Geoinformation Neukölln

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Vermessung und Geoinformation Neukölln
- Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-4034
- Fax: (030) 90239-2604
- E-Mail: fachbereich.vermessung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
- Bus
-
- U Rathaus Neukölln 104, 167 Erkstraße M41 mit Fußweg
- U-Bahn
-
- U Rathaus Neukölln U7
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Bebauungsplan und Fluchtlinienplan einsehen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
Noch nicht festgesetzte Bebauungspläne
Auskünfte zu noch nicht festgesetzten Bebauungsplänen erhalten Sie beim jeweiligen bezirklichen Fachbereich Stadtplanung.
Kein festgesetzter Bebauungsplan
Liegt kein festgesetzter Bebauungsplan vor, ist für Gebiete des ehemaligen Berlin (West) der Baunutzungsplan (siehe FIS-Broker) in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und den f.f.- oder A.C.O.-Fluchtlinien zu beachten.
Aufgrund der Überleitungsvorschrift des § 64 Abs. 3 Bauplanungs- und Zulassungsverordnung (BauZVO) galten im Ostteil der Stadt die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der BauZVO bestehenden baurechtlichen Vorschriften und festgestellten städtebaulichen Pläne nicht automatisch als übergeleitet. Es bestand hierzu ein gesetzliches Beschlusserfordernis der Gemeinde, welche innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Inkrafttreten der BauZVO entsprechende Vorschriften und Pläne hätte bestätigen müssen. Ein entsprechender Beschluss ist für Berlin nicht gefasst worden, so dass ältere Fluchtlinien oder auch A.C.O. Linien im Gebiet des ehemaligen Berlin (Ost) kein übergeleitetes Recht darstellen und insofern obsolet sind.
Hinweis:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Noch nicht festgesetzte Bebauungspläne
Auskünfte zu noch nicht festgesetzten Bebauungsplänen erhalten Sie beim jeweiligen bezirklichen Fachbereich Stadtplanung.
Kein festgesetzter Bebauungsplan
Liegt kein festgesetzter Bebauungsplan vor, ist für Gebiete des ehemaligen Berlin (West) der Baunutzungsplan (siehe FIS-Broker) in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und den f.f.- oder A.C.O.-Fluchtlinien zu beachten.
Aufgrund der Überleitungsvorschrift des § 64 Abs. 3 Bauplanungs- und Zulassungsverordnung (BauZVO) galten im Ostteil der Stadt die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der BauZVO bestehenden baurechtlichen Vorschriften und festgestellten städtebaulichen Pläne nicht automatisch als übergeleitet. Es bestand hierzu ein gesetzliches Beschlusserfordernis der Gemeinde, welche innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Inkrafttreten der BauZVO entsprechende Vorschriften und Pläne hätte bestätigen müssen. Ein entsprechender Beschluss ist für Berlin nicht gefasst worden, so dass ältere Fluchtlinien oder auch A.C.O. Linien im Gebiet des ehemaligen Berlin (Ost) kein übergeleitetes Recht darstellen und insofern obsolet sind.
Hinweis:
- Bei A.C.O.-Linien handelt es sich um durch Allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs (bis 1872) festgelegte Baufluchtlinien (A.C.O. = "Allerhöchste Cabinets Ordre").
- f.f.-Fluchtlinien sind Fluchtlinien, die in einem vollständigen Verfahren zur förmlichen Feststellung (f.f.) nach dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875 festgelegt wurden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
-
Bebauungsplan und Fluchtlinienplan einsehen (FIS-Broker)
Online möglich oder Sie stellen den Antrag auf Auskunft formlos schriftlich per Post oder vor Ort
- Online-Auskunft: Nur für festgesetzte Bebauungspläne möglich sowie Auskünfte über Fluchtlinien für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Spandau
- Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt.
Gebühren
- keine: für die Online-Auskunft
- 32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde für schriftliche Auskünfte aus Fluchtlinienplänen
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB) § 10 Abs. 2 Satz 3
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Preußisches Fluchtliniengesetz
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90)
- Bauordnung (BO)
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Verordnung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Investitionen in den Gemeinden (Bauplanungs- und Zulassungsverordnung – BauZVO) vom 20.6.1990, GBl. DDR I S.739, geändert durch Gesetz vom 20.7.1990, GBl. DDR I S.950
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die festgesetzten Bebauungspläne können auch bei der örtlich zuständigen Vermessungsamt eingesehen werden.
- Auskünfte zu noch nicht festgesetzten Bebauungsplänen erhalten Sie jeweils beim bezirklichen Fachbereich Stadtplanung.