Bebauungsplan und Fluchtlinien - Auskunft am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      10:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bebauungsplan und Fluchtlinien - Auskunft

Festgesetzte Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Sie enthalten beispielsweise Festsetzungen
  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Grünflächen und Verkehrsflächen.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Festgesetzte Bebauungspläne können online eingesehen und heruntergeladen werden.

Im Verfahren befindliche Bebauungspläne
Auskünfte zu noch nicht festgesetzten Bebauungsplänen erhalten Sie beim zuständigen Stadtplanungsamt.

Gebiete ohne festgesetzten Bebauungsplan
Liegt kein festgesetzter Bebauungsplan vor, ist für Gebiete des ehemaligen Berlin (West) der Baunutzungsplan in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung von 1958 und den f.f. oder A.C.O. - Fluchtlinien zu beachten. Im ehemaligen Gebiet Berlin (Ost) wurden Fluchtlinien nicht übergeleitet und sind insofern obsolet.

Fluchtlinien
Fluchtlinien stellen ein historisches Werkzeug der Bauleitplanung im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dar. Sie legen rechtsverbindlich die Abgrenzung der Straßen und Plätze zu sonstigen Flächen fest.

  • Bei A.C.O.-Linien handelt es sich um durch Allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs festgelegte Baufluchtlinien (A.C.O. = "Allerhöchste Cabinets Ordre").
  • f.f.-Fluchtlinien sind Fluchtlinien, die in einem vollständigen Verfahren zur förmlichen Feststellung (f.f.) nach dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875 festgelegt wurden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

  • keine: für die Online-Auskunft
  • 32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde für schriftliche Auskünfte aus Fluchtlinienplänen

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen bei schriftlichen Auskünften aus den Fluchtlinienplänen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Beim zuständigen Vermessungsamt können sie festgesetzte Bebauungspläne einsehen.
  • Beim zuständigen Stadtplanungsamt können sie Auskünfte zu festgesetzten und im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen sowie zur Bebaubarkeit von Grundstücken erhalten.