Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
  • S-Bahn

    • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen unter anderem die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zusätzlich werden Angaben zum Eigentum in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. In der Liegenschaftskarte/Flurkarte werden die Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Sie können einen Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragen. Ein Auszug stellt dabei eine amtlich beglaubigte Kopie aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte in Papierform dar. Eine Auskunft bezieht sich meist auf einen konkret angefragten Sachverhalt.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, eine Immobilie beleihen oder kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte.

Auf Antrag können in der Liegenschaftskarte/Flurkarte die Grenzlängen des beantragten Flurstückes in Dezimeter kostenpflichtig eingetragen werden.

Ein nicht amtlicher Ausdruck kann kostenlos über das Geoportal Berlin erzeugt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag für einen Auszug oder für eine schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt). Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem das Flurstück oder die Flurstücke liegen. Das können Sie online erledigen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  3. Bei Unklarheiten tritt die zuständige Stelle mit der antragstellenden Person in Kontakt.
  4. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bearbeitung des Antrages ruht in diesem Fall bis dem Kostenvoranschlag zugestimmt wurde.
  5. Der gewünschte Auszug oder die gewünschte schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Auskunft/Auszug ohne Grenzlängen: Keine Vorraussetzungen erforderlich
  • Auskunft/Auszug mit Grenzlängen: Sie sind Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes
    Nur Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes können die Informationen zu den Grenzlängen erhalten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Gebühren

Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte

  • 16,00 Euro je Blatt
  • 2,00 Euro zusätzlich je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Liegenschaftskarte/Flurkarte mit eingetragenen Grenzlängen
  • 16,00 Euro je Blatt
  • 32,00 Euro zusätzlich je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand für die Eintragung der Grenzlängen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Antragsobjekt liegt.