Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Vermessung
Larger map Contact
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-7747
- Fax: (030) 90299-6111
- E-mail: vermessung@ba-sz.berlin.de
- Home page
Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss
Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite
Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist
Opening hours
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9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Public transportation
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Bus
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
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Train (S-Bahn)
- S Zehlendorf: S1
Information on the address of this location
Rathaus Zehlendorf, Bauteil EPayment options
- Girocard
Service description
Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen
Sie können einen Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragen. Ein Auszug stellt dabei eine amtlich beglaubigte Kopie aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte in Papierform dar. Eine Auskunft bezieht sich meist auf einen konkret angefragten Sachverhalt.
Wenn Sie einen Bauantrag stellen, eine Immobilie beleihen oder kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte.
Auf Antrag können in der Liegenschaftskarte/Flurkarte die Grenzlängen des beantragten Flurstückes in Dezimeter kostenpflichtig eingetragen werden.
Ein nicht amtlicher Ausdruck kann kostenlos über das Geoportal Berlin erzeugt werden.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag für einen Auszug oder für eine schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt). Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem das Flurstück oder die Flurstücke liegen. Das können Sie online erledigen.
- Das zuständige Vermessungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Bei Unklarheiten tritt die zuständige Stelle mit der antragstellenden Person in Kontakt.
- Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bearbeitung des Antrages ruht in diesem Fall bis dem Kostenvoranschlag zugestimmt wurde.
- Der gewünschte Auszug oder die gewünschte schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
- Auskunft/Auszug ohne Grenzlängen: Keine Vorraussetzungen erforderlich
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Auskunft/Auszug mit Grenzlängen: Sie sind Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes
Nur Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes können die Informationen zu den Grenzlängen erhalten
Documents required
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Antrag auf Auszug/Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Fees
Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
- 16,00 Euro je Blatt
- 2,00 Euro zusätzlich je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
- Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
- 16,00 Euro je Blatt
- 32,00 Euro zusätzlich je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand für die Eintragung der Grenzlängen
Legal basis
Average time to process request
Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.