Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen в месте Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Vermessung und Geoinformation

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bei der Bearbeitung der Anträge kann es derzeit zu Verzögerungen kommen.

[Stand: 05.10.2026]

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Контакт

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Vermessung und Geoinformation
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 ,  10825 Berlin
  • Почтовый адрес
    10820 Berlin
  • Связаться с

  • Frau Sommer-Kazmierski, Frau Akpolat
  • Тел.: (030) 90277-2359, 6504
  • Факс: (030) 90277-7822
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Время работы

  • Понедельник

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Вторник

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Среда

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Четверг

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Пятница

      09:00 bis 14:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Транспорт

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Варианты оплаты

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen unter anderem die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zusätzlich werden Angaben zum Eigentum in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. In der Liegenschaftskarte/Flurkarte werden die Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Sie können einen Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragen. Ein Auszug stellt dabei eine amtlich beglaubigte Kopie aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte in Papierform dar. Eine Auskunft bezieht sich meist auf einen konkret angefragten Sachverhalt.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, eine Immobilie beleihen oder kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte.

Auf Antrag können in der Liegenschaftskarte/Flurkarte die Grenzlängen des beantragten Flurstückes in Dezimeter kostenpflichtig eingetragen werden.

Ein nicht amtlicher Ausdruck kann kostenlos über das Geoportal Berlin erzeugt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag für einen Auszug oder für eine schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt). Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem das Flurstück oder die Flurstücke liegen. Das können Sie online erledigen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  3. Bei Unklarheiten tritt die zuständige Stelle mit der antragstellenden Person in Kontakt.
  4. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bearbeitung des Antrages ruht in diesem Fall bis dem Kostenvoranschlag zugestimmt wurde.
  5. Der gewünschte Auszug oder die gewünschte schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

  • Auskunft/Auszug ohne Grenzlängen: Keine Vorraussetzungen erforderlich
  • Auskunft/Auszug mit Grenzlängen: Sie sind Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes
    Nur Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes können die Informationen zu den Grenzlängen erhalten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Гонорары

Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte

  • 16,00 Euro je Blatt
  • 2,00 Euro zusätzlich je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Liegenschaftskarte/Flurkarte mit eingetragenen Grenzlängen
  • 16,00 Euro je Blatt
  • 32,00 Euro zusätzlich je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand für die Eintragung der Grenzlängen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Antragsobjekt liegt.