Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 Berlin
  • Postanschrift
    10820 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Frau Sommer-Kazmierski, Frau Akpolat
  • Tel.: (030) 90277-2359, 6504
  • Fax: (030) 90277-7822
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-15.00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Es besteht zum einen aus der Flurkarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden. Zum anderen enthält das Liegenschaftskataster beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen zum Beispiel die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.

Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Auskunft/Auszug ohne Eigentumsangaben
    • Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
    • Mündliche Auskünfte zu Flurstücksbeschreibungen sind möglich (maximal drei), soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
  • Berechtigtes Interesse für Auskunft/Auszug mit Eigentumsangaben
    Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
    Der Antrag ist online oder schriftlich zu stellen.

    Sie können beantragen:
    • Auszug aus der Flurkarte
    • Auskunft/Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (mit oder ohne Eigentumsangaben)
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    • Bei Abfragen zu Eigentumsangaben ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen (siehe Merkblatt zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses unter "Weiterführende Informationen").
    • Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.

Gebühren

Auszug aus der Flurkarte

  • 16,00 Euro je Blatt
  • 2,00 Euro (zusätzlich) je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • 16,00 Euro je Auszug bis zu 5 Seiten
  • 1,90 Euro für jede weitere Seite
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Gebiet liegt.

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