Liegenschaftskataster - Auskunft / Auszug beantragen am Standort Vermessung Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Liegenschaftskataster - Auskunft / Auszug beantragen
Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Es besteht zum einen aus der Flurkarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden. Zum anderen enthält das Liegenschaftskataster beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen zum Beispiel die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.
Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Auskunft / Auszug ohne Eigentumsangaben
- Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
- Mündliche Auskünfte zu Flurstücksbeschreibungen sind möglich (maximal drei), soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
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Berechtigtes Interesse für Auskunft / Auszug mit Eigentumsangaben
Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag online stellen
Stellen Sie Ihren Antrag online (unter "Online-Abwicklung") für:
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (mit oder ohne Eigentümerangaben)
- Auszüge aus der Flurkarte
- Abgabe von digitalen Daten der Liegenschaftskarte (ALKIS®)
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Antrag schriftlich stellen
Stellen Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail für:
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch ohne Eigentumsangaben
- Auszüge aus der Flurkarte
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Nachweis des berechtigten Interesses
- Bei Abfragen zu Eigentumsangaben ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").
- Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.
Formulare
Gebühren
je Auszug (je Bestand beziehungsweise je Flurstück) bis zu 5 Seiten 12,80 Euro, für jede weitere Seite 1,60 Euro
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Auszug aus der Flurkarte
- 12,80 Euro: DIN A4
- 16,00 Euro: DIN A3
- 22,50 Euro: DIN A2
- 35,50 Euro: DIN A1
- 4,00 Euro (zusätzlich): je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
Digitale Daten der Liegenschaftskarte (ALKIS®)
Formate NAS, DXF, SHAPE oder GEOTIFF
- 26,00 Euro: je angefangene halbe Stunde für die Fertigung der Abgabedateien
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 6a
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 7
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 17
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)
- Bauverfahrensverordnung (BauVerfV)
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Gebiet liegt.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Vermessung Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
S-Bahn Springpfuhl: S7, S75
Tram Boschpoler Str.: 18, M8