Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der Abverkauf, der Austausch oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz die in Betracht kommenden Interessenten (Beteiligten) nicht schädigt. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Vermessung Treptow-Köpenick