Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht am Standort Vermessung Charlottenburg-Wilmersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Vermessung Charlottenburg-Wilmersdorf
- Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin
- Tel.: (030) 9029-18118
- Fax: (030) 9029-18109
- E-Mail: vermessung@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.1km
S+U Jungfernheide Bhf
- S41
- S45
- S46
- S42
-
1.3km
S Beusselstr.
- S41
- S45
- S46
- S42
-
1.1km
S+U Jungfernheide Bhf
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Mierendorffplatz
- U7
-
1km
S+U Jungfernheide Bhf
- U7
-
1.2km
U Richard-Wagner-Platz
- U7
-
1.7km
U Deutsche Oper
- U2
-
1.7km
U Jakob-Kaiser-Platz
- U7
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- U2
- U7
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1.8km
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- U9
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0.6km
U Mierendorffplatz
- Bus
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-
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Goslarer Platz
- M27
-
0.3km
Neues Ufer
- M27
-
0.3km
Ilsenburger Str.
- M27
-
0.4km
Wiebestr./Huttenstr.
- M27
-
0.6km
U Mierendorffplatz
- M27
- N7
-
0.6km
Keplerstr.
- M27
- N7
-
0.6km
Reuchlinstr.
- M27
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0.8km
Goerdelersteg
- M21
- X21
-
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Helmholtzstr.
- 101
- 245
-
1km
Dovebrücke
- 245
-
0.1km
Goslarer Platz
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S+U Jungfernheide Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE2
- RE4
- RE8
-
1.1km
S+U Jungfernheide Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen
-
Gebäudevermessungspflicht
Die Gebäudevermessungpflicht entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt.
Gebühren
Die Kosten werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.