Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht am Standort Vermessung und Geoinformation Neukölln

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen
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Gebäudevermessungspflicht
Die Gebäudevermessungpflicht entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Vermessung und Geoinformation Neukölln
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße
Nahverkehr
U-Bahn U Rathaus Neukölln U7
Bus U Rathaus Neukölln 104, 167
Bus Erkstraße M41 mit Fußweg