Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht am Standort Vermessung Tempelhof-Schöneberg

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Vermessung Tempelhof-Schöneberg
- John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
-
Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 90277-6504
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
-
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 bis 14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
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-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S42
- S45
- S46
- S1
-
0.9km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S42
- S45
- S46
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0.8km
S Schöneberg
- U-Bahn
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0.3km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.5km
U Bayerischer Platz
- U4
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0.6km
U Eisenacher Str.
- U7
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0.7km
S+U Innsbrucker Platz
- U4
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1km
U Berliner Str.
- U9
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0.3km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
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0km
Rathaus Schöneberg
- M43
- M46
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0.4km
Grunewaldstr.
- M46
- N7
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0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
- N7
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0.4km
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M43
- M48
- M85
- 248
- M46
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0.5km
Albertstr.
- 187
- M43
- M48
- M85
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0.6km
Kufsteiner Str.
- M43
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0.6km
Hauptstr./Martin-Luther-Str.
- 187
- 248
- M48
- M85
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0.7km
U Eisenacher Str.
- N7
- U7
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0.7km
Barbarossastr.
- M46
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0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- 248
- 187
- M48
- M85
- S1
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0km
Rathaus Schöneberg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen
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Gebäudevermessungspflicht
Die Gebäudevermessungpflicht entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt.
Gebühren
Die Kosten werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.