Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht am Standort Stadtentwicklung - Vermessung Lichtenberg

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Stadtentwicklung - Vermessung Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6154
- Fax: (030) 90296-6159
- E-Mail: post.vermessung@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Zugang durch den Haupteingang Haus 3 -
Parkplätze auf dem Gelände gebührenpflichtig - 1. Stunde frei
Öffnungszeiten
-
-
09:00 -12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
14:00 - 18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- U-Bahn
-
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- Bus
-
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
0.3km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
0.3km
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- Tram
-
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 27
- 37
- 67
- M17
- 21
- 60
-
0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 27
- 37
- 67
- M17
- 21
- 60
-
0.7km
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- 67
- M17
- 21
- 60
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Haus2 im 3.+ 4.OGZahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen
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Gebäudevermessungspflicht
Die Gebäudevermessungpflicht entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt.
Gebühren
Die Kosten werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.