Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht am Standort Vermessung Treptow-Köpenick

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Vermessung Treptow-Köpenick
- Freiheit 16, 12555 Berlin
- Herr Feicht
- Tel.: (030) 90297-2357
- Fax: (030) 90297-2005
Ansprechpartner
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.
Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.
Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.
Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag: 9 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.
Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.
Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag: 9 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1km
S Spindlersfeld
- S47
-
1.3km
S Köpenick
- S3
-
1km
S Spindlersfeld
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Freiheit
- 162
- 164
- N90
-
0.3km
Berlin, Rathaus Köpenick
- 162
- 164
-
0.4km
Berlin, Schloßplatz Köpenick
- N62
- N65
- N69
- N90
- 162
- N64
- 164
- 165
-
0.4km
Bahnhofstr./Lindenstr.
- 164
- N90
-
0.6km
Alte Erpe
- 269
- N64
- X69
-
0.6km
Köllnischer Platz
- 165
- N64
- N65
- 162
- 164
- N62
-
0.6km
Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 165
- N62
- N64
- N65
- N69
- N90
-
0.7km
Landjägerstr.
- 165
- N64
-
0.7km
Bellevuepark
- 269
- N64
- X69
-
0.8km
Am Berg
- 165
- N64
-
0.1km
Berlin, Freiheit
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Freiheit
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
-
0.3km
Berlin, Rathaus Köpenick
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
-
0.4km
Berlin, Schloßplatz Köpenick
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
-
0.4km
Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
-
0.6km
Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 62
- 63
- 67
- 68
-
0.6km
Köllnischer Platz
- 60
- 61
- 62
- 63
- 68
-
0.8km
Glienicker Str.
- 68
-
0.9km
Bahnhofstr./Seelenbinderstr.
- 60
- 61
- 62
- 63
- 68
-
0.9km
Berlin, Betriebshof Köpenick
- 62
- 63
- 68
-
1km
S Spindlersfeld
- 60
- 61
- 62
- 63
- 68
-
0.1km
Berlin, Freiheit
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen
-
Gebäudevermessungspflicht
Die Gebäudevermessungpflicht entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt.
Gebühren
Die Kosten werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.