Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die barrierefreie Rampe beginnt vor dem Frauenhofer Insitut (Goslarer Ufer/Kaiserin-Augusta-Straße)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine vor Ort nur nach telefonischer Vereinbarung.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau.

Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.

Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Sie können den Antrag ausschließlich online einreichen.

Gebühren

Für die Auskunft der Höhenfestpunkte entstehen folgende Gebühren:

  • 10,40 Euro für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen