Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
  3. Die schriftliche Auskunft und den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
  4. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Den Antrag können Sie online einreichen.

Gebühren

  • keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
  • 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.